Digitale Ratssitzung: Was ist möglich?

In vielen Bundesländern sind im Moment vorübergehend wegen der Corona-Krise digitale Ratssitzungen möglich. Doch die meisten Gesetze sind befristet. Die Skepsis in den Bundesländern ist weiter hoch. Brandenburg und Bayern sind auf dem Weg zu einem neuen, modernen Gesetz mit virtuellen Ratssitzungen. In Bayern ist aber schon eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Ergebnisse aus Baden-Württemberg zeigen die große Skepsis auch vor Ort. Die Gesetzesvorlagen im Überblick.

Digitale Ratssitzungen waren in der Pandemie ein Weg, um möglichst die Kontakbeschränkungen auch in den Gemeindeparlamenten durchzusetzen. Anfangs hatten viele Kommunen auf größere Sitzungssäle und mehr Abstand gesetzt. Dann kamen in vielen Bundesländern die Möglichkeiten für digitale Ratssitzungen beziehungsweise sogenannte Hybridsitzungen. Das bedeutet: Nur ein Teil der Gemeinderäte ist “live” vor Ort, die anderen werden zugeschaltet. Die Zuschaltung ist aktuell in vielen Bundesländern auch noch an enge Bedingungen geknüpft. Etwa muss in einigen Bundesländern derjenige, der per Video teilnehmen will erklären, dass er Risikogruppe ist oder sich in Quarantäne befindet oder ähnliches. Nun ist aber die Diskussion für die Zeit nach der Corona-Krise entbrannt. 

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