Förderprogramm: ELER

Wikingermuseum Haithabu

Förderprojekt |

ELER, Erhaltung des kulturellen Erbes · Kultur, Tourismus & Freizeit

Diese Maßnahme trägt durch die Stärkung der kulturellen Identität und durch die touristische Inwertsetzung zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Durch die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des materiellen Kulturgutes trägt sie zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region bei und macht darüber hinaus auch für Urlauber attraktiver.

Wenkendorf-Teichhof

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Verkehrsgerechter Ausbau der Dörpstraat

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Verkehrsgerechter Ausbau des Boklunder Weges

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Verbreiterung des Wirtschaftsweges 15 („Sandbarg“)

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Umnutzung Alte Ahrenloher Schule

Förderprojekt |

ELER, Erhaltung des kulturellen Erbes · Kultur

Umbau und Umnutzung der ehemaligen Dorfschule des Ortsteiles Ahrenlohe der Stadt Tornesch, um den Vereinen und Jugendorganisationen sowie der Dorfgemeinschaft Ahrenslohe ein Kommunikationszentrum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig das historische Gebäude, welches prägend für diesen Ortsteil ist, zu erhalten und einer multiplen Nutzung für das Dorfleben in Ahrenlohe zuzuführen.

Umbau und Erweiterung Kinderhaus Grömitz

Förderprojekt |

ELER, Lokale Basisdienstleistungen · Bildung

Das einstige Hausmeisterhaus der Grundschule Grömitz wird seit 2004 als Kinderhaus geführt. Bot das Kinderhaus in unterschiedlichen Räumlichkeiten (Kinderhaus und Grundschule) bislang lediglich Platz für circa 30 Kinder, wurde nun durch die Erweiterung und Sanierung des alten Gebäudes die Nutzfläche (ohne Keller) von 97 auf circa 290 Quadratmeter verdreifacht. In dem neuen Gebäude können ab sofort insgesamt 45 Kinder in drei Gruppen betreut werden. eben Burg auf Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt und Oldenburg ist das Kinderhaus Grömitz eine weitere Einrichtung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), in der schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren eine intensive Unterstützung erfahren. Das Team besteht aus Diplom-Sozialpädagogen, Erziehern, Sozialpädagogischen Assistenten und einer Hauswirtschafterin, die auch Kindern mit erhöhtem Förderbedarf einen strukturierten Gruppenalltag und pädagogische Betreuung sowie Hilfe bei den Schularbeiten und die Vermittlung von therapeutischen Angeboten in der integrativen Einrichtung ermöglichen. Außerdem bieten sie Freizeitaktivitäten in den Bereichen Spiel, Musik, Sport, Basteln und Werken an.

Touristische Inwertsetzung Seenland um Flensburg

Förderprojekt |

ELER, Ländlicher Tourismus · Tourismus & Freizeit

Das Projekt SeenLand um Flensburg geht in die zweite Phase. Dort wo Kies abgebaut wurde, haben sich zwischen Handewitt und Wanderup die Gruben, die durch den Abbau entstanden sind, mit Wasser gefüllt. Dadurch ist um Flensburg eine Seenlandschaft entstanden, die ein einmaliges Potenzial an Nutzungs- und Vermarktungschancen für Tourismus, Wirtschaft und die beteiligten Gemeinden bietet. Die Gemeinden Handewitt und Wanderup vermarkten das Projekt SeenLand im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Projektverantwortlicher Jörg Pantel, Wanderups Bürgermeisterin Ulrike Carstens und Handewitts Bürgermeister Thomas Rasmussen stellten die weiteren Ausbaupläne am Donnerstag, 1. März 2018, der Öffentlichkeit.

Tourist-Zentrum Schulauer Hafen

Förderprojekt |

ELER, Ländlicher Tourismus · Tourismus & Freizeit

So wird der Schulauer Hafen saniert: Förderung ist Startschuss für letzte große Etappe bei Hafensanierung. Terrassenartiges Areal öffnet Hafen und steigert Attraktivität. Weniger Mittel notwendig als bei Antragsstellung geplant. Auch Hochwasserschutzwände werden grundsaniert Boom in Baubranche und Baugrundverbesserung als Hauptpreistreiber. Förderquote für gesamtes Sanierungsgebiet bei knapp 57 Prozent. Meilenstein für die geplante Neugestaltung der Ostpromenade am Schulauer Hafen: Der Förderantrag, den die Stadt Wedel am 5. Juli 2018 beim Land Schleswig- Holstein für das Projekt gestellt hatte, ist positiv beschieden worden. Insgesamt 14,6 Millionen Euro werden in dem Bescheid als Kostenrahmen für die Baumaßnahme anerkannt. Der Förderbescheid ist die finanzielle Grundlage dafür, dass es mit der Neugestaltung der Ostpromenade nun vorangehen kann. So darf erst jetzt mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung der Baumaßnahmen begonnen werden. Bei der geplanten Neugestaltung der Ostpromenade soll das derzeit ungenutzte Areal vor der Flutschutzwand in eine begrünte terrassenartige Promenade umgebaut und die bestehende Flutschutzwand ansprechend gestaltet und mit Durchgängen in die neue Promenade integriert werden. "Wir freuen uns über diese gute Nachricht. Das ist der Startschuss, der die letzte große Etappe bei der Sanierung des Schulauer Hafens markiert. Die Ostpromenade öffnet den Hafen weiter und wird die Attraktivität der Maritimen Meile noch einmal deutlich stärken und sich zum Anziehungspunkt für Einheimische und Touristen entwickeln", sagte Wedels Bürgermeister Niels Schmidt.

Timmendorfer Weg

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)