Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)