
Schulstraße 3
24576
Hitzhusen
Bildung | Gemeinschaft & Begegnung | Soziales & Integration
2018
26.500,00 €
davon 14.475,00 € gefördert
Im Rahmen des Projektes wird die Erweiterung des Schulhofes mit Errichtung eines Niedrigseil-Klettergartens (NSKG) beantragt. Aufgrund einige inhaltlichen Änderungen ist ein Änderungsantrag gestellt worden. Der Schulverband ist Eigentümer des Grundstücks. Ev. Folgekosten tragen der Schulverband und die Gemeinde.
Ausgangslage
Seit der Schließung des zweiten Schulstandortes (Weddelbrook, vor 3 Jahren) wird der Schulhof mittlerweile von ca. 120 statt zuvor ca. 80 Schülerinnen und Schülern genutzt. Durch den Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen ist der für die Kinder zur Verfügung stehende Schulhof in diesem Schuljahr um ca. 300 Quadratmeter verkleinert worden und zuvor bestehende Spielgeräte wie ein Klettergerüst und 3 Reckstangen sind dem Bau zum Opfer gefallen. Der Schulhof soll deshalb erweitert werden um einen Teil des bislang ungenutzten und für die Schülerinnen und Schüler bisher nicht zugänglichen Schulwaldes.
Entwicklungsziele
Der NSKG ist für viele Kinder gleichzeitig bespielbar und für viele verschiedene Altersgruppen durch unterschiedlich schwere Passagen nutzbar. Der NSKG bietet neben Möglichkeiten zum Balancieren und Klettern auch Ruhe- und Entspannungselemente. Durch die geringe Fallhöhe von nicht mehr als 60 cm werden keinerlei aufwendige Bodenarbeiten (wie Ausheben und Füllen mit Fallschutzsand) benötigt, der Untergrund kann natürlich belassen werden, muss nur von Sträuchern bereinigt werden. Eine Anpassung, der Austausch einzelner Elemente oder eine Erweiterung sind denkbar.
Kooperation zwischen Schule, Gemeinde und VfL Hitzhusen
Wirkung der Maßnahme
Die Maßnahme wirkt im Kernthema Starke Gemeinschaft (Schwerpunkt Nachhaltige Daseinsvorsorge). Es wird ein Beitrag zu den folgenden Zielen geleistet: Entwicklung eines neuen Angebotes, Entwicklung einer modellhaften Maßnahme, Stärkung des Angebotes sowie beteiligte Kommunen/Institutionen. Der Schulhof und damit der NSKG sind öffentlich zugänglich und können somit auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden. Der NSKG kann vormittags/mittags von Schulkindern, im Nachmittagsbereich von Kindern genutzt werden, die die betreute Grundschule besuchen oder von ortsansässigen Kindern oder auch Kindern, die Sportkurse in der an den Schulhof angrenzenden Sporthalle besuchen.