Bredstedt hat die raumordnerische Funktion eines Unterzentrums und verfügt über ca. 5.400 Einwohner/-innen mit zuletzt wachsender Tendenz. Im landesplanerisch zugewiesenen Nahbereich leben mehr als 15.000, im infrastrukturellen Einzugsgebiet nach eigener Einschätzung ca. 21.000 Personen. Die Struktur des Stadtzentrums ist noch sehr durch kleinflächige, inhabergeführte Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe geprägt. Um die bauleitplanerischen Planwerke auf eine rechtssichere Beurteilungsgrundlage zu stellen, soll nunmehr ein Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt werden. Das Konzept soll die planerischen Grundlagen für eine nachhaltige und strategische Steuerung des Einzelhandels auf Basis der aktuellen rechtlichen und landesplanerischen Rahmenbedingungen schaffen. Im Rahmen des zu erarbeitenden Konzepts sollen die bestehenden Rahmenbedingungen und die städtebaulichen Zielsetzungen schlüssig zusammengeführt werden. In diesem Zusammenhang soll auch das gesamte Stadtgebiet nebst der im direkten Wirkbereich befindlichen Nachbargemeinden Breklum und Struckum betrachtet werden. Sie sind auf Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein aus 2005, insbesondere jedoch auf freiwilliger Basis seit mehr als 10 Jahren in Form einer ortsübergreifenden Entwicklungsplanung (OEP) eng mit der Stadt Bredstedt verbunden. So werden in einem paritätisch besetzen Ausschuss z.B. relevante Themen für die bauliche und wirtschaftliche Fortentwicklung der Region miteinander erörtert. Diese OEP trägt der sich entlang der Bundesstraße 5 liegenden Gebietskulisse Rechnung, auf der Reisende innerhalb kürzester Zeit – zumeist ohne es zu bemerken – die drei Gemeinden durchqueren. Als gemeinsame Ziele haben die Partner Bredstedt, Breklum und Struckum u.a. vereinbart, die Bredstedter Innenstadt als zentralen städtischen Einkaufs- und Versorgungsbereich zu sichern und zu stärken, zur Erreichung dieses Zieles auch zusätzliche Ansiedlungen von bedeutsamen Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen außerhalb der Innenstadt zu prüfen und abzustimmen und aufgrund des zu erwartenden Verlaufs der neuen Bundesstraße 5 den Gewerbepark Mittleres Nordfriesland als zentralen gewerblichen Entwicklungsschwerpunkt für Ansiedlungen, Erweiterungen und Existenzgründungen zu definieren.