
Breite Str. 29
25551
Hohenlockstedt
Gemeinschaft & Begegnung | Ortskernentwicklung
2017, 2018
140.446,00 €
davon 64.912,00 € gefördert
Die geplante Umbaumaßnahme beinhaltet mehrere Einzelmaßnahmen; diese sind:
Ausgangslage
Die freie evangelische Gemeinde betreibt ein Gemeindehaus mit einem bestuhlten Saal (Gottesdienstraum), einem Kindergarten, mehreren Gruppenräumen, Sanitäranlagen, sowie einer kleinen Teeküche und einem Foyer. Die Räumlichkeiten der Freien ev. Gemeinde (FeG) werden von der Gemeinde zu verschiedenen Zwecken genutzt; diese sind z.B. Gottesdienste, Mitarbeitertreffen, Gemeindeversammlungen, Schulungen, Ausrichtung von verschiedenen Feierlichkeiten, usw. In einem abgeteilten Bereich stellt die FeG zusätzlich Räumlichkeiten für einen Kindergarten der Stiftung der FeG zur Verfügung. Neben den Zweck der Eigennutzung werden die Räumlichkeiten darüber hinaus verschiedenen Organisationen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese sind z.B. :
Darüber hinaus veranstaltet die FeG Seniorentreffen mit Gästen aus der gesamten Ortsgemeinde und Umlandgemeinden. Bei der Durchführung der verschiedenen Veranstaltungen waren immer wieder der Bereich des Foyers und die viel zu kleine Küche als Engpässe zu beobachten. Das derzeitige Foyer wird als Eingang des Gemeindehauses, als Garderobe, als Begrüßungs-, u. Begegnungsraum, sowie als Raum für Informationsaustausch genutzt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Besuchern, in der Regel 80-90% der Veranstaltungen, erweist sich das Foyer als viel zu klein. Der Zugang zur Garderobe, bei gleichzeitiger Nutzung als Begegnungsraum, oder Informationsaustausch ist wegen des Gedränges kaum möglich. Ein zweiter Engpass ist die sehr kleine Küche, die aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur zum Kaffee kochen und zum Geschirrspülen genutzt werden kann. Andere Nutzungen der Küche sind nur für eine geringe Besucherzahl bis max. 15 Personen und dass nur eingeschränkt möglich. Ein Aufenthalt von mehr als 2 bis 3 Personen gleichzeitig ist in der Küche nicht möglich. Ein weiterer Engpass sind die eingeschränkten Möglichkeiten an der Teilnahme von größeren Veranstaltungen im Saal für Familien mit kleinen Kindern. Kleinkinder stören durch den Geräuschpegel die Veranstaltungen, so dass die Gäste den Veranstaltungsablauf nicht uneingeschränkt folgen können. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass junge Familien nur mit einem Elternteil an Veranstaltungen teilnahmen, der andere Elternteil mit den Kindern in Nebenräumen der Veranstaltung nur teilweise akustisch teilnehmen konnte. Um diese Engpässe zukünftig zu vermeiden und auch anderen Institutionen eine verbesserte und erweiterte Nutzung zu ermöglichen, soll die o.g. Baumaßnahme erfolgen.
Entwicklungsziele
Für die Erweiterung des Foyers (Pkt.1) ist ein Anbau des vorhandenen Foyers in Richtung der Straße erforderlich. Damit sich dieser Anbau in die Gebäudearchitektur des Bestands einfügt, werden die Firstlinie und die Dachneigung des Bestands zur Straße weiter geführt. Zur Gestaltung einer ansprechenden Außenansicht, die sich einerseits an den Bestand integriert und andererseits als eigenständigen Anbau erkennbar wird, soll die Giebelseite einen "Schmuckgiebel" erhalten, der den Anbau etwas höher erscheinen lässt. Der Anbau wird mit teilweise bodennahen Glasfronten ausgestattet, ähnlich eines Wintergartens. Dadurch soll eine gute Lichtdurchflutung des Foyers erfolgen. Der Eingangsbereich ist nach innen durch einen verglasten Windfang erweitert, der Zugluft im Foyerbereich vermeiden soll. Durch die Aufwertung und den Ausbau der Räumlichkeiten wird ein attraktiver Treffpunkt für Vereine, Verbände oder ehrenamtlich Tätige geschaffen, der bestehende Ort des Zusammenkommens und des Austausches gestärkt. Angebote der freien ev. Gemeinde können als Folge der Maßnahmen gestärkt und ausgeweitet werden.
Wirkung der Maßnahme
Das Projekt wirkt im Kernthema Starke Gemeinschaft. Durch die geplanten Umbaumaßnahmen können neue Angebote geschaffen werden. Es wird ein attraktives Gebäude für Vereine, Verbände und Ehrenamtliche geschaffen, ihre Arbeit entsprechend gewürdigt. Veranstaltungen mit 30 Personen sind nun ohne weiteres möglich. Interessenserklärungen von Vereinen und Verbänden liegen vor.