In regelmäßigen Abständen berichtet das BBSR dem für Raumordnung zuständigen Ministerium über die Situation und Entwicklung der Teilräume in Deutschland. Grundlage dafür ist das Raumordnungsgesetz. Der Raumordnungsbericht 2021 orientiert sich – ebenso wie der aus dem Jahr 2017 – an den Leitbildern der Raumentwicklung, die von den für Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Ministern im Jahr 2016 verabschiedet wurden. Die empirischen Befunde und Empfehlungen dieses Raumordnungsberichts thematisieren das Leitbild „Wettbewerbsfähigkeit stärken“. Ziel des Leitbildes ist es, alle Regionen in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und dabei den Beitrag von Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanungen zu stärken. Dabei werden die Handlungsoptionen der Raumordnung in den Vordergrund gestellt und beleuchtet.
Der Bericht gliedert sich gemäß der vier Strategieansätze des Leitbilds: Metropolregionen weiterentwickeln, Zusammenarbeit und Vernetzung von Räumen stärken, Räume mit besonderem Handlungsbedarf unterstützen und Infrastrukturanbindung und Mobilität sichern. Darüber hinaus beleuchtet der Raumordnungsbericht zukünftige Herausforderungen, die auf die Regionen etwa je nach ihrer Wirtschaftsstruktur zukommen werden. Ebenso beschreibt ein Kapitel die räumlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.