Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Unsere Vorsitzende Dr. Juliane Rumpf wird neue Landesnaturschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein. Dies gab Umweltminister Tobias Goldschmidt am 15. Mai 2024  in Kiel bekannt. Die ehemalige schleswig-holsteinische Umwelt- und Agrarministerin wird die neue Aufgabe zum 1. Juli übernehmen. Sie folgt auf Prof. Dr. Holger Gerth, der nach 13 Jahren als Landesnaturschutzbeauftragter das Amt altersbedingt zur Verfügung stellt.

...."Ich habe mich entschieden, Juliane Rumpf zur Landesnaturschutzbeauftragten zu ernennen, weil ich sie als Brückenbauerin kennengelernt habe. Sie steht sowohl für eine nachhaltige Nutzung der Natur als auch für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, denn beides ist miteinander vereinbar. Juliane Rumpf ist nicht nur aufgrund ihrer fachlichen Expertise eine sehr gute Wahl, sondern genießt bei vielen Menschen in Schleswig-Holstein ein hohes Ansehen. Ich bin ihr sehr dankbar, dass sie dieses wichtige Amt übernimmt Der Naturschutz steht vor großen Herausforderungen. Juliane Rumpf ist eine erstklassige Wahl, um die kommenden Aufgaben mit uns anzugehen“, sagte Goldschmidt.

Dr. Juliane Rumpf ist promovierte Landwirtin und war als leitende Beamtin viele Jahre in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung tätig. Sie war von 2009 bis 2012 Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und ist seitdem in verschiedenen Ehrenämtern tätig - beispielweise als Vorstandsvorsitzende der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holstein e.V. und als Präsidiumsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes. In den Jahren 2018 und 2023 war Dr. Rumpf Kreispräsidentin von Rendsburg-Eckernförde.

„Gern übernehme ich die Rolle als Mittlerin zwischen den unterschiedlichen Interessen und hoffe, dass mir meine Kontakte aus den verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten bei der Ausübung helfen“, sagte Juliane Rumpf.

Die Funktion der Landesbeauftragten für Naturschutz ist gesetzlich im Landesnaturschutzgesetz verankert. Sie unterstützt und berät das Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt und vermittelt zwischen den Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Landesnaturschutzbeauftragte kann verlangen, dass die naturschutzrelevanten Vorhaben und Maßnahmen mit ihr erörtert werden. Sie setzt sich gemeinsam mit anderen dafür ein, einen Interessensausgleich zwischen Landnutzenden und den ökologischen Notwendigkeiten für eine nachhaltige Zukunft zu schaffen. Zudem ist die Landesnaturschutzbeauftragte ein wichtiges Bindeglied zwischen dem ehren- und dem hauptamtlichen Naturschutz. Dabei wird sie unterstützt durch einen Beirat, der sich aus Kreisnaturschutzbeauftragten und weiteren ökologischen Sachverständigen zusammensetzt. Die Landesbeauftragte für Naturschutz ist ehrenamtlich für das Land tätig und an Weisungen nicht gebunden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Quelle: Pressemitteilung MEKUN

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Pressemitteilung Bauernblatt