Thema: Mobilität

Zweirad- und Fußgängerbrücke Emmelsbüll-Horsbüll

Förderprojekt |

LEADER, Wachstum & Innovation · Mobilität

In der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll wird durch den Neubau einer Brücke eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Für die vor einigen Jahren abgerissene hölzerne Hemenswarftbrücke erfolgt ein Ersatzbau in barrierefreier Stahlbauweise. Durch die wiederhergestellte Wegeverbindung wird eine sichere Zuwegung für Besucher der Badestelle und des Ausflugsortes Südwesthörn geschaffen. Zudem kann mit der neuen Wegeführung auf dem Fahrradweg der „Nordseeroute“ eine Abkürzung genommen werden. Das Projekt fördert die sanfte Mobilität in der Region, erschließt die Badestelle und bindet sie an einen sicheren Weg für Radfahrer und Fußgänger an und fördert so gleichermaßen den Tourismus in der Region

Zu Fuß durchs Binnenland

Förderprojekt |

LEADER, Wachstum & Innovation · Mobilität, Tourismus & Freizeit

Das Projekt "Zu Fuß durchs Binnenland" wird als Kooperationsprojekt unter Federführung der LAG AktivRegion Eider-Treene-Sorge durchgeführt. Die drei AktivRegion Mitte des Nordens, Eider-Treene-Sorge und Schlei-Ostsee haben die Mittel freigegeben, sodass nun ein Wanderführer mit dem Arbeitstitel "Zu Fuß durchs Binnenland" erarbeitet werden kann. Das Kartenset wird überwiegend für die Wandergebiete der Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland erstellt. Benachbarte Gemeinden werden einbezogen. 

Wenkendorf-Teichhof

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Wegweisungs- und Beschilderungskonzept für die Insel Amrum

Förderprojekt |

Uthlande · GAK, Regionalbudget 2020 (GAK 9.0) · Mobilität, Tourismus & Freizeit

Der Naturtourismus inklusive dem Naturerleben auf Amrum spielt eine herausragende Rolle. Insoweit werden nahezu alle Projekte möglichst nachhaltig und in diesem Zusammenhang möglichst mit gesamtinsularem Nutzen ausgerichtet und miteinander vernetzt.

Aktuell ist festzustellen (siehe auch Beispiele des beigefügten Wegekonzeptes,) dass die weiterhin für den Urlaubsgast bedeutende Ausschilderung uneinheitlich, teilweise überaltert und sogar in einigen Bereichen überholt ist. Um eine Basis für die Gestaltung bzw. schlüssige Ausweisung von Straßen und Wegen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Inwertsetzung von vorhandenen Freizeit- und Naherholungseinrichtungen zu schaffen, soll auf Grundlage des bestehenden Wegekonzeptes die Beschilderung neu konzeptioniert werden. Dabei ist auch angedacht, neue zeitgemäße Routen- und Benutzerführungen einzubeziehen z.B. besondere Themenrouten, die sich bereits aus dem Wegekonzept ergeben.

Daneben sollen neue Ansätze konzeptionell erarbeitet werden, wie eine klassische, neu ausgerichtete Ausschilderung mit eingehenden Konzepten zur Digitalisierung touristischer Leistungen vernetzt werden kann und ergänzend medial und digital aufbereitet werden können.

Volkskundliche Sammlungen: Personalstelle soll Empfehlungen des Gutachtens umsetzen

Förderprojekt |

Bildung, LEADER · Gemeinschaft & Begegnung, Mobilität, Tourismus & Freizeit

Im Jahr 2017 wurde durch die AktivRegionen Schlei-Ostsee (Lead-Partner), Eider-Treene-Sorge und Mitte des Nordens das Gutachten „Neue Perspektiven für die Volkskundlichen Sammlungen“ bzw. „kulturGUThaben“ gefördert. Die in diesem Folgeprojekt geförderte Personalstelle soll die Handlungsempfehlungen des Gutachtens umsetzen. Um das Potenzial der kleinen Museen und Sammlungen in Wert zu setzen, ist eine neue Verbundstruktur der Zusammenarbeit notwendig. Diese soll durch die Arbeit der Projektstelle geschaffen werden.

Ziele: 

  • Alle Einrichtungen müssen ihre Arbeitsweise neu einüben, bisher lag der Fokus auf dem lokalen Umfeld, dieser muss geweitet und in eine Verbundstruktur gebracht werden.
  • Gemeinsame festgestellte Ziele und Inhalte müssen zur konkreten Handlungsgrundlage vor Ort werden.
  • Qualitäten im eigenen Umfeld müssen erkannt werden und in der Öffentlichkeit überzeugend dargestellt werden.
  • Dieser Prozess muss von der Projektstelle angeleitet und begleitet werden.
  • Aus den lokalen Einrichtungen soll ein Angebot entstehen, das die Region als kulturhistorische Einheit abbildet und touristisch in Wert setzt.

Instrumente und Methoden: 

  • Gemeinsame Veranstaltungsformate („Tag der kleinen Museen“), gemeinsame Webseite, Koordination von einheitlichen Ausstellungsthemen.
  • Verbesserung der Qualitätsstandards der Museen bezogen auf Dokumentation, Erforschung der Sammlungen, ihrer Neugestaltung und des Serviceangebots sollen initiiert werden.
  • Mit der Projektstelle soll ein kontinuierlicher Rückhalt der kleinen Museen in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ermöglicht werden.
  • Ebenso sollen die Museumsbetreiber*innen in regelmäßigem Kontakt mit den Tourismus-Agenturen und den Schulen und Kindertagesstätten treten.

Waggonbuswartehäuschen “Rosa”

Förderprojekt |

Mittelholstein · GAK, Regionalbudget 2022 (GAK 9.0) · Mobilität

Verkehrsgerechter Ausbau der Dörpstraat

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Verkehrsgerechter Ausbau des Boklunder Weges

Förderprojekt |

ELER, Modernisierung ländl. Wege · Mobilität

Modernisierung ländlicher Wege – Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Art der Unterstützung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro. Auswahlverfahren: Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Auswahlkriterien: Stichtage und Budgets: 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11. . Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR. Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Verkehrskonzept “Schulweg zu Fuß” an allen drei Standorten der Gustav-Peters-Grundschule in Eutin

Förderprojekt |

Schwentine-Holsteinische Schweiz · GAK, Regionalbudget 2023 (GAK 9.0) · Bildung, Mobilität

Verkehrs- und Besucherlenkungskonzept Glückstadt

Förderprojekt |

Steinburg · LEADER, Nachhaltige Daseinsvorsorge · Mobilität, Tourismus & Freizeit

Im Sinne der Verkehrs- und Besucherlenkung soll im Rahmen eines extern zu erstellenden Konzeptes die Situation für die Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und mobiltätseingeschränkte Menschen im Stadtkern untersucht werden, um investive Maßnahmen vorzubereiten. 

Fördermaßnahme

Die Stadt wird über ein externes Fachbüro ein Verkehrs- und Besucherlenkungskonzept erstellen. Die Konzeptkosten werden auf 30.000 € brutto geschätzt.

Ausgangslage

Die Innenstadt Glückstadt ist als Stadtdenkmal eingestuft. Die Funktionen von Einkaufsstraße, Marktplatz und Hafen haben sich über die Jahrzehnte hinweg stark verändert: vom Gewerbehafen zum Freizeit- und Eventhafen; von der mit Autos befahrenen Einkaufsstraße zur Fußgängerzone; vom „Versorgungsmarktplatz“ zum „Eventstandort“. Der touristisch induzierte Geh-, PKW-, Bus- und Radverkehr löst ein differenziertes Nutzungsverhalten mit unterschiedlicher Intensität aus. So hat bspw. der Bedarf von auswärtigen Gästen sich zu orientieren ebenso zugenommen wie ein Anspruch, den Besucherverkehr bei größeren Veranstaltungen lenkend zu kanalisieren und zu steuern. Insbesondere der radtouristische Verkehr hat durch die Radfernwege „Elberadweg“ und „Mönchsweg“, die durch den Stadtkern führen, zugenommen. Hierauf hat die Stadt bereits mit einem Radverkehrskonzept reagiert. Eine weitere Herausforderung stellt die Zunahme der PKW-Elektromobilität im Ortskern da.

Um die Folgen auch der Alterung der Bevölkerung zu mildern und der Funktionsverluste für die Versorgung auch der Umlandgemeinden zu begegnen, ist die zentralörtliche Versorgungsfunktion Glückstadt dauerhaft und bedarfsgerecht für die Bevölkerung der gesamten Region zu sichern und zu stärken. Die Infrastruktur ist durch die verstärkte Nutzung des Fahrzeuges bis in das hohe Alter – auch wegen fehlender, bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote, anzupassen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt Glückstadt soll in die Lage versetzt werden, auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung konzeptionell zu reagieren und sich zukunftsfähig aufzustellen. Dabei ist gerade für Glückstadt als Kleinstadt im ländlichen Raum die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr von essentieller Bedeutung. Im interkommunal mit den Umlandgemeinden erstellten „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ der Stadt Glückstadt wird daher der Bedarf für ein Verkehrs- und Besucherlenkungskonzept gesehen.

Entwicklungsziele

– Die Verkehrssituation und Besucherlenkung im Stadtkern soll für die Zielgruppen Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, mobilitätseingeschränkte Menschen verbessert werden.
– Das Konzept bildet die Grundlage für investive Maßnahmen.
– Damit soll die Aufenthaltsqualität im Stadtkern verbessert werden.

Im Konzept wird der Stadtkern mit folgenden Inhalten betrachtet werden:
– Wie soll die Besucherlenkung und -information von Gästen (Fußgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer) differenziert im Alltag und bei Großveranstaltungen erfolgen (Notwendigkeit eines starren oder flexiblen Verkehrsleitsystems?).
– Welche Park- und Abstellflächen für Radfahrer, Busse und PKW stehen aktuell zur Verfügung und welche Veränderungsbedarfe gibt es? Hierbei ist auch zu untersuchen, wie der steigende Park+Ride-Bedarf am Bahnhof für Berufspendler nach Pinneberg und Hamburg gedeckt werden kann. Es sind die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Stadtkern, der Einkäufer und der Touristen zu berücksichtigen.
– Wie soll im Ortskern auf die wachsende Nachfrage der Elektromobilität (sowohl im Kfz- als auch im E-Bike-Bereich) reagiert werden?
– Weiterhin sind Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten für barrierearme Parkflächen aufzuzeigen.

Das Konzept wird eine Bestandaufnahme, eine Maßnahmenentwicklung sowie eine Kostenermittlung für die Maßnahmen beinhalten.

Wirkung der Maßnahme

Das Projekt wirkt dabei auf die Ziele „Sicherung und Etablierung von nachhaltigen Angeboten der Daseinsvorsorge“ und „Investitionen im Ortskern auslösen“. Es stärkt den Ortskern. Es handelt sich um die Maßnahme 1 (Entwicklung von Konzepten) der AktivRegion im Kernthema „Allianzen der Daseinsvorsorge“. Der Projektansatz wurde im interkommunal erstellten Daseinsvorsorgekonzept entwickelt.