Mit dem Regionalbudget können dem allgemeinen Zweck der Förderung dieses Förderbereichs entsprechende Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen. Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je Region jährlich bis zu 200.000 Euro einschließlich eines Eigenanteils des Erstempfängers in Höhe von 10 %. Das Regionalbudget ist in dem Jahr zu verwenden, in dem es vom Land bewilligt wurde. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts je Letztempfänger betragen maximal 20.000 Euro, die Höhe des Zuschusses bis zu 80 %. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. In Schleswig-Holstein sind das die AktivRegionen.
Detaillierte Informationen gibt es imGAK Rahmenplan auf Seite 34.
Sie wollen das Regionalbudget für ein Projekt in Ihrer Region nutzen? Dann wenden Sie sich an Ihren Regionalmanager*innen.